Artikel 1 etabliert den fundamentalen Grundsatz, dass völkerrechtswidriges Handeln eines Staates zwingend dessen internationale Verantwortlichkeit nach sich zieht. Dieser Artikel bildet das Fundament des gesamten Regelwerks und macht deutlich, dass kein Staat sich seiner Verantwortung entziehen kann, wenn er gegen völkerrechtliche Verpflichtungen verstößt. Die Bedeutung dieses Prinzips kann nicht hoch genug eingeschätzt werden, da es die Basis für ein funktionierendes internationales Rechtssystem darstellt.